Ihr eigener Webcounter und außerdem passend zu Iherer Website! Mit hilfe unseres kleinen Online-Tools
basteln Sie sich in kürze einen individuellen Webcounter der garantiert besser als jeder von der Stange zu Ihrer Website paßt.
Für nur Euro 1,99 erhalten Sie von uns die Garantie, dass dieser Counter über unsere Server für ein Jahr abgerufen werden kann.
Sie erhalten vor Ablauf dieser Zeit eine erneute Zahlungsaufforderung für das nächste Jahr um Ihren individuellen Counter weiter auf Ihrer
Seite anzeigen lassen zu können.
Bitte lesen Sie hierzu auch unsere nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB`s)
für das Mieten unserer Webcounter |
§1 Gegenstand des Vertrages
Der Leistungsgeber (namentlich Doreen Wolters & A.J.C.) erbringen gegenüber dem
Leistungsnehmer (Kunde)Internetdienstleistungen zur Datenübermittlung bzw. Datenspeicherung.
Hierfür nutzen wir Internetprogramme (Webapplikationen) professioneller Hosting-Provider.
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§2 Pflichten des Leistungsgebers
- Der Leistungsgeber erbringt selbst und durch Dritte Leistungen aus den auf seinen Internetseiten
unter www.webmousedesign.de zum Zeitpunkt der Bestellung
beschriebenen Webapplikationen.
- Der Leistungsgeber gewährt den Kunden das Recht, die Dienstleistung vor Inkrafttreten des Vetrages zu testen (1 Woche).
Er garantiert im Folgenden für den mindestens gleichen Funktionsumfang seiner Programmen
wie zum Zeitpunkt der Bestellung durch den Kunden.
- Der Leistungsgeber gewährleistet, dass seine Programme beim vertraglich gebundenen Dritten (Provider)
beständig vorhanden sind und somit seinerseits alle technischen und organisatorischen Voraussetzungen
für die Erbringung seiner Leistung gegeben sind.
- Der Leistungsgeber gewährleistet, dass keinerlei beim Betrieb des Services anfallende Daten
unzulässig gespeichert werden und unbeteiligten Dritten zugänglich gemacht werden.
Sicherheitskopien von Daten werden nicht erstellt.
- Der Leistungsgeber erhebt für die gebotenen Dienste die zum Zeitpunkt der Bestellung ausgezeichnete Mietgebühr
und erstellt dazu entsprechende Rechnungen.
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§3 Pflichten des Leistungsnehmers (Kunde)
- Der Kunde nutzt die vertraglich vereinbarten Leistungen als Erweiterung seiner vorhandenen Webseiten.
Er ist für alle im Verlauf der Nutzung produzierten Inhalte gegenüber Dritten (Besuchern seiner Webseite)
im Rahmen seines eigenen Internetauftrittes verantwortlich.
- Der Kunde hat Missbrauch der gemieteten Leistungen zu verhindern.
Das betrifft namentlich die unberechtigte Weitergabe der gemieteten Serviceleistungen an andere Webseitenbetreiber
sowie die vorsätzliche oder fahrlässige Nutzung der Dienstleistungen für strafrechlich relevante Handlungen.
- Der Kunde erstattet für die gewünschte Leistung die in der Beschreibung des jeweiligen Service ausgezeichnete
jährliche Mietgebühr zugunsten des Kontos des Leistungsgebers.
Die Gebühr wird jeweils zu Beginn des Nutzungszeitraumes gezahlt.
- Der Kunde hat darauf zu achten, dass durch den Gebrauch von Hintergrundbildern das Copyright nicht verletzt wird.
WebmouseDesign übernimmt für die vom Kunden ausgewählten Hintergrundbilder keine Haftung.
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§4 Dauer des Vertrages und Kündigung
- Die Laufzeit des Vertrages beträgt ein Jahr.
Sie verlängert sich jeweils stillschweigend um ein weiteres Jahr, soweit keine Kündigung erfolgt.
- Eine Kündigung durch den Kunden ist jederzeit möglich. Der Vertrag endet dann mit Ablauf der Zwölfmonatsfrist.
Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden wird die Serviceleistung auch vorfristig und sofort eingestellt.
Bereits geleistete Zahlungen werden nicht (auch nicht anteilig) zurückerstattet.
- Bei Abschluß des Vertrages hat der Kunde ein einwöchiges Sonderkündigunsrecht (Widerrufsfrist).
- Eine Kündigung durch den Leistungsgeber ist bei nachweislichen Verstößen des Kunden gegen §3
mit einer Frist von 2 Wochen zulässig.
Ein fristloses Sonderkündigungsrecht seitens des Leistungsgebers besteht zur Unterbindung von
strafrechtlich relevanten Handlungen des Kunden.
Geleistete Vorauszahlungen sind in diesem Fall anteilig nach Monaten zurückzuerstatten.
- Eine Nichtbegleichung der Mietgebühren innerhalb einer Woche nach Rechnungszugang
führt weitere sieben Tage nach der per e-Mail erfolgenden Zahlungserinnerung zur Vertragsbeendigung.
Bitterfeld, Januar 2004 |
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